Substitution Heroin, Methadon, Subutex, Sevre-Long

Die Substitutionsbehandlung in den Betrieben der MSH 1 oder der MSH 2 (medizinisch-soziale Hilfsstellen 1 und 2) richtet sich an heroinabhängige Menschen, die sich mit anderen Massnahmen und Therapien nicht aus der Illegalität haben lösen können. Im Gegensatz zur MSH 2 und anderen Substitutionsbehandlungen wird in der MSH 1 mit Diacetylmorphin – also mit pharmakologisch reinem Heroin – substituiert. In der MSH 2 erfolgt die Behandlung vorwiegend mit Methadon oder Buprenorphin (Subutex).

Der tägliche Bezug des Substitutionsmittels sowie die regelmässige psychosoziale und medizinische Betreuung sind verpflichtende Bestandteile der Programme. Das heisst, dass nebst der Substitution auch ein motiviertes Mitwirken der Betroffenen in Bezug auf konkrete Zielsetzungen erwartet wird.

Nebst den Substitutionsbehandlungen der MSH 1 und MSH 2 bietet die Suchtfachstelle für Personen, die das Substitutionsmittel (Methadon oder Buprenorphin) in der Apotheke oder beim Hausarzt beziehen möchten, nach Abklärung eine Substitutionsbehandlungen an.