Ordnungsbussen für Alkoholverkauf an Minderjährige
10.07.2017
Der Bundesrat schafft die Bestrafung von Händlern, die Alkohol an unter 16-Jährige und Spirituosen an unter 18-Jährige verkaufen faktisch ab: Anstatt strafrechtlichem Verfahren und Bussen bis zu 80'000 Franken drohen fehlbaren Händlern in Zukunft nur noch Ordnungsbussen von 200 Franken. So hält es der Bundesrat in der revidierten Ordnungsbussenverordnung fest, die derzeit in Vernehmlassung ist. Der Fachverband Sucht wehrt sich in seiner Stellungnahme vehement dagegen und verlangt, dass die betreffenden Punkte ersatzlos aus der Verordnung gestrichen werden.